Förderung für den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen

Ein Überblick zu den Betriebsförderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) enthält neben Investitionsförderungen für den Ausbau erneuerbarer Energien auch langfristige Betriebsförderungen in Form von Marktprämien. Diese Marktprämien sollen die Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie fördern.

Die Förderung von Marktprämien kann entweder durch Ausschreibungen oder durch einen Antrag auf Förderung erlangt werden. Im Rahmen von technologiespezifischen Ausschreibungen werden Marktprämien für Photovoltaikanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Windkraftanlagen vergeben. Außerdem gibt es noch eine gemeinsame Ausschreibung für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen.

Für die administrativ festgelegten Marktprämien sind Anträge auf Förderung einzureichen. In diesem Modus werden Betriebsförderungen bzw. Marktprämien für Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse, Anlagen auf Basis von Biogas gewährt. Zusätzlich gibt es für rohstoffabhängige Anlagen (Biomasse oder Biogas) auch Nachfolgeprämien, die als Anschlussförderung an bisherige Tarifförderungen nach dem Ökostromgesetz 2012 oder Marktprämienförderungen nach dem EAG verstanden werden können.

Nähere Einzelheiten zu den Marktprämien sind in der EAG-Marktprämienverordnung (EAG-MPV) zu finden. In der Verordnung sind auch die Bedingungen und Fristen für die Ausschreibungen und den Antrag auf Förderung sowie weitere Informationen zur Antragstellung festgelegt.

Durch die Marktprämien will das EAG den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich vorantreiben und so den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen.

Dr. Martin Seidl - Martin Seidl absolvierte das Studium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und war zuletzt für die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) als Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung tätig. |Seit Juni 2022 ist er Geschäftsführer der connesso energy GmbH. Darüber hinaus zählen Vortragstätigkeiten und Schulungen zu energiewirtschaftlichen und rechtlichen Themen zu seinen Aufgaben.

Dr. Martin Seidl

Martin Seidl absolvierte das Studium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und war zuletzt für die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) als Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung tätig.
Seit Juni 2022 ist er Geschäftsführer der connesso energy GmbH. Darüber hinaus zählen Vortragstätigkeiten und Schulungen zu energiewirtschaftlichen und rechtlichen Themen zu seinen Aufgaben.

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